Die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation gehört in Verbraucherdarlehensverträgen zu den Pflichtangaben. Einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation steht ein Verzicht des Darlehensgebers auf einen ihm zustehenden Zinsanspruch nicht entgegen.

 

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Bundesgerichtshof Urteil vom 05.11.2019, Az.: XI ZR 650/19

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