Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 23.07.2021, Az: 22 O 15646 / 20 unsere Berechnungen zum Prämiensparen zu 100 % bestätigt und die Stadtsparkasse München zur Zinsnachzahlung in Höhe von knapp 8.000,00 Euro verurteilt.

Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 23.07.2021, Az: 22 O 15646 / 20 unsere Berechnungen zum Prämiensparen zu 100 % bestätigt und die Stadtsparkasse München zur Zinsnachzahlung in Höhe von knapp 8.000,00 Euro verurteilt.

Neben den Zinsnachforderungen hat die Stadtsparkasse München auch die Verfahrens-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten zu tragen.

Erfreulicherweise wurde auch der verwendete Referenzzins aus der Bundesbank Zeitreihe BBK01.WX4260 (veröffentlicht bis 04.05.2020) Umlaufsrenditen inl. Inhaberschuldverschr. / Hypothekenpfandbriefe / RLZ von über 9 bis 10 Jahren (Zeitreihe BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.MFISX.B.X100.R0910.R.A.A._Z._Z.A:) gleitender Durchschnitt anerkannt.

Lesen Sie hier das vollständige Urteil des Landgericht München I vom 23.07.2021 unter dem  Az: 22 O 15646 / 20:Landgericht München I vom 23.07.2021 unter dem  Az: 22 O 15646 / 20:  

Das Urteil wurde uns freundlicherweise von der Kanzlei WMP - Wotsch Mahler Rechtsanwälte PartmbB zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.