Prämiensparen: 99 Jahre Vertragslaufzeit bleiben bestehen!

Nach aktuellen Informationen der Verbraucherzentrale Sachsen und regionaler Printmedien, hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen: XI ZR 100/20 eine Beschwerde der Sparkasse Zwickau zurückgewiesen.

Die Beschwerde der Sparkasse Zwickau richtete sich gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau (Aktenzeichen 6 S 54/19), wonach die Sparkasse den Sparvertrag zu Unrecht kündigte.

Der Justiziar der Verbraucherzentrale Sachsen gab zudem bekannt, dass neben der Laufzeit von 99 Jahren auch noch die im Vertrag festgelegte Mindestverzinsung von 0,500 % bestätigt wurde.

 

Quelle:

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 10.02.2021:

https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/pressemeldungen/geld-versicherungen/kuendigung-unzulaessig-praemiensparvertrag-kann-99-jahre-laufen-56779

 

Pressemeldung Printmedium Volksstimme vom 10.02.2021: 

https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/praemiensparen-vertrag-darf-laut-gericht-99-jahre-laufen