Geplante Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Am 29.01.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine „Anhörung zur Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen“.

Der Entwurf der geplanten Allgemeinverfügung sieht vor, dass Kreditinstitute, welche zwischen 1990 und 2010 langfristige Prämiensparverträge mit Sparern abgeschlossen hatten, verpflichtet werden, die Sparer darüber zu informieren, dass sie in diesen Verträgen unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendeten. Da die Zinsanpassungsklauseln den Kreditinstituten das Recht einräumten die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern, hatte der Bundesgerichtshof solche Klauseln für unwirksam erklärt.

Neben der Information der betroffenen Sparer über die verwendeten unwirksamen Zinsanpassungsklauseln, sollen die Kreditinstitute durch die geplante Allgemeinverfügung dazu verpflichtet werden, den Sparern angemessene Lösungen anzubieten.

Den Entwurf der geplanten Allgemeinverfügung finden Sie hier:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_210129_anhoerung_allgvfg_Zinsanpassungsklauseln.html