Die Partei „Bündnis90/Die Grünen“ fragte den Deutschen Bundestag im Wege einer kleinen Anfrage (Drucksache 18/13038) unter anderem, ob der Bundesregierung die Problematik von fehlerhaften Zinsberechnungen bekannt ist.

Die Partei „Bündnis90/Die Grünen“ fragte den Deutschen Bundestag im Wege einer kleinen Anfrage (Drucksache 18/13038) unter anderem, ob der Bundesregierung die Problematik von fehlerhaften Zinsberechnungen bekannt ist.

In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/13167) wird dargelegt, dass aufgrund der vorhandenen Daten nicht von systematischen Falschberechnungen ausgegangen werden kann. Jedoch werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen – kurz BaFin – immer wieder Beschwerden von Verbrauchern vorgelegt. Auch wird darauf hingewiesen, dass Verbrauchern die Möglichkeit offen steht, neben einer Beschwerde bei der BaFin, Kreditsachverständige zu beauftragen, wenn sie von fehlerhaften Zinsberechnungen ausgehen.

Beide Drucksachen sind in den Quellen angegeben und können nachgelesen werden.

Quellen:
Anfrage Drucksache 18/13038, aufgerufen am 07.09.2017
Antwort Drucksache 18/13167, aufgerufen am 07.09.2017